Die EU-Staaten wollen die europäische Lieferkettenrichtlinie deutlich abschwächen. Eine Mehrheit der Länder sprach sich dafür aus, dass nur Unternehmen mit mehr als 5000 Mitarbeitenden unter das Gesetz zum Schutz von Menschenrechten fallen sollen. Bislang sollte die Richtlinie schon für Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden gelten. Die Umsatzgrenze soll von 450 Millionen Euro Jahresnettoumsatz auf…