Im September 2025 hatte die Bundesregierung überraschend und sehr kurzfristig ihre Pläne zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) vorgelegt. Am Freitag steht dazu nun kurzfristig die erste Lesung im Deutschen Bundestag an. Inzwischen wurde aber auf europäischer Ebene die EU-Lieferkettenrichtlinie im sog. Omnibus-I-Verfahren noch viel deutlicher entschlackt und weitreichende Erleichterungen für die Unternehmen beschlossen. Daher sind die Bundesregierung und die Mitglieder des Bundestags nun aufgefordert, diese Erleichterungen für die Unternehmen auch aufs deutsche Lieferkettengesetz zu übertragen und nicht – wie im laufenden Gesetzgebungsverfahren vorgesehen – im Prinzip alles so zu lassen, wie es ist…